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Rechtsanwalt Gerhard Hauk - Sozietät Völpel & Kollegen in Gießen

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Rechtsanwalt Gerhard Hauk - Sozietät Völpel & Kollegen Avocats

Braugasse 7
35390 Gießen

Description

Arbeitsrecht:

Mit dem Begriff Arbeitsrecht werden sämtliche Rechte und Pflichten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezeichnet, die sich aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis ergeben. Viele Ansprüche aus Rechten und Pflichten von Arbeitnehmern ergeben sich aus völlig unterschiedlichen Gesetzen (BGB, Gewerbeordnung, Kündigungsschutzgesetz, etc.) betriebliche Übung, insbesondere der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Aus diesen Gründen ist das Arbeitsrecht eine sehr schnelllebige Materie, die sich rasch verändert. Von sehr großer Bedeutung ist die auf den deutschen Gesetzgeber durchschlagende verbindliche Rechtsprechung des EuGH, die bereits zu zahlreichen Gesetzesänderungen geführt hat. In dieser komplizierten und sich rasch ändernden Rechtsmaterie kann nur der spezialisierte Fachanwalt kompetente Auskünfte auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung geben. Mein arbeitsrechtlicher Tätigkeitsschwerpunkt liegt im sogenannten Individualarbeitsrecht. Im Wesentlichen befasse ich mich mit der Umstrukturierung von Betrieben und mit notwendigen Personalanpassungen aufgrund veränderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen. Damit einhergehend ist das Verhandeln und Beschließen von Betriebsvereinbarungen, Sozialplänen und Interessenausgleichen mit Namenslisten im Vorfeld von betriebsbedingten Kündigungen notwendig. Weiterhin gehören das Herbeiführen von außergerichtlichen Vergleichen mit dem Ziel von einvernehmlichen Regelungen hinsichtlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie das Führen von Arbeitsgerichtsprozessen im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen zu meinem arbeitsrechtlichen Alltag.

Als aktiver Insolvenzverwalter befasse ich mich nahezu täglich mit den Besonderheiten des Arbeitsrechts in der Insolvenz. Dabei geht es vor allem um die Abgrenzung und Einordnung der Ansprüche der Arbeitnehmer als Insolvenzforderung oder als Masseschuld. Bei vielen Insolvenzen ist nur der sogenannte Masseschuldanspruch aus weiterlaufenden Lohnansprüchen oder aus Urlaubsa

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