Wofür sich Bauherren mit der Beauftragung eines Generalunternehmens entscheiden
Energiesparende Fertighäuser zu errichten, erfordert ein sorgfältiges Abwägen des Für und Widers sowie fachliche Expertise. Ein Generalunternehmen mit Spezialisierung auf energiesparendes Bauen bringt diese mit. Grundsätzlich kümmert sich ein Generalunternehmen um Alles, was mit der Errichtung des Gebäudes im Zusammenhang steht. Es koordiniert die benötigten Gewerke, übernimmt die Beauftragung und stellt Bauherren für alle Fragen rund um das Bauvorhaben einen persönlichen Ansprechpartner zur Seite.
Aufgaben außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Generalunternehmens
Die Suche nach einem geeigneten Grundstück fällt nicht unter die Leistungen, die ein Generalunternehmen erbringt. Planerische Tätigkeiten können, müssen aber nicht Teil des Leistungsportfolios sein. Für Bauherren lohnt es sich, beim Vertragsabschluss hierbei genau hinzuschauen. Da Generalunternehmen in aller Regel einen Festpreis für die Errichtung der Wohnimmobilie berechnen, sollte unbedingt geklärt werden, ob die Planungstätigkeiten in der Berechnung inkludiert und Bestandteil der Leistung durch den Generalunternehmer sind.
Vorteile des Bauens mit einem Generalunternehmen im Überblick
Die Beauftragung eines Generalunternehmens wird von zahlreichen Bauherren vor allem aus folgenden Gründen geschätzt:
- Schlüsselfertiges Bauen
- Geringer persönlicher Aufwand
- Festpreisgarantie
- Zeitlich überschaubare Bauphase
- Gestellung und Koordination aller Gewerke
- Mängelhaftung durch das Generalunternehmen
- Alle Leistungskomponenten aus einer Hand
- Kompetenter und erfahrener Ansprechpartner
Das Bauen mit einem Generalunternehmen wird aufgrund dessen insbesondere von stark beschäftigten Menschen, Unternehmern, aber auch von älteren Personen mit dem Wunsch nach seniorengerechtem Wohnen bevorzugt.
Vorsicht Fallstrick! - Generalübernehmer vs. Generalunternehmer
Ein möglicher Stolperstein lauert bereits bei der Formulierung von Bauangeboten. Ein Generalübernehmer kann leicht mit einem Generalunternehmer verwechselt werden. Anders als ein Generalunternehmen, übernimmt der Generalübernehmer lediglich die Koordination. Bei einem Generalübernehmer werden alle Gewerke von Subunternehmern übernommen.
Bauweise - fundamentale Überlegung bei der Wahl eines Generalunternehmens
Ein weiterer entscheidender Faktor bei der Entscheidung für ein Generalunternehmen ist die Bauweise. Soll es sich beim künftigen Zuhause um ein Fertighaus oder Massivhaus handeln? So zeichnen sich Fertighäuser vor allem durch ihre hervorragende Energiebilanz aus und ermöglichen kurz-, mittel- und langfristig signifikante Kosteneinsparungen. Gegebenenfalls sind sie auch von Personen mit einem etwas niedrigeren Einkommen finanzierbar und werden in einer überdurchschnittlich kurzen Bauphase errichtet.
Bauphase und Festpreis vertraglich konkretisieren
Wie lang die Bauphase sein wird, sollte ein gutes Generalunternehmen im Vorfeld beziffern können und vertraglich fixieren. Auf diese Weise erhalten Häuslebauer Planungssicherheit. Gleiches gilt für die Gestaltung des Festpreises. Nur dann, wenn er im Vertrag zwischen dem Generalunternehmen und Bauherren auftaucht, können sich Letztere darauf verlassen und einen Rechtsanspruch darauf erheben.
Übernahme der Haftung für sämtliche Bauleistungen
Bei den durchgeführten Bauarbeiten kann immer etwas nicht so laufen, wie es ursprünglich geplant war. Daher kommt der Mängelhaftung große Bedeutung zu. Wird ein Generalunternehmen mit dem Immobilienbau beauftragt, so trägt er für das gesamte, vertraglich vereinbarte Bauvorhaben die Verantwortung. Liegen Mängel vor, muss sich das Generalunternehmen um die Beseitigung kümmern. Ein entsprechender vertraglicher Ausschluss der Mängelhaftung ist unzulässig.
Wer hat das Hausrecht für die Baustelle?
Ein Sprichwort besagt: "Vertrauen ist gut. Kontrolle ist besser." Das gilt auch beim Hausbau. Um sich zu vergewissern, dass alles nach Plan läuft, begehen Bauherren regelmäßig ihre Baustelle. Vorsicht ist geboten, wenn sich ein Generalunternehmen per Vertrag das Hausrecht selbst sichern möchte, um seine vertraglich vereinbarten Tätigkeiten zu erfüllen. Eine Erfüllung ist und bleibt vom Hausrecht losgelöst. Das Hausrecht liegt immer beim Bauherren und sollte keinesfalls abgetreten werden! Anderenfalls würde das Generalunternehmen in die rechtliche Lage versetzt werden, dem Bauherren den Zutritt zu seinem eigenen Haus verbieten zu können.
Der richtige Zeitpunkt für die Abrechnung der Baukosten
Nicht nur die Höhe des Festpreises, sondern auch der Zeitpunkt der Fälligkeit sind beim Bauen mit einem Generalunternehmen ein vertraglich entscheidendes Kriterium. Es empfiehlt sich, unter keinen Umständen in Vorleistung zu gehen, sondern die durchgeführten Bauarbeiten nach einer eingehenden Begutachtung zunächst abzunehmen und dann zu zahlen. Bei Vorleistung besteht das Risiko, dass im Falle einer Insolvenz des Generalunternehmens Bauherren auf ihren bereits gezahlten Kosten sitzenbleiben.
Fazit
Die Wohnimmobilie von einem Generalunternehmen errichten zu lassen, ist praktisch sowie zeit- und kosteneffizient. Wer keine bösen Überraschungen erleben möchte, sieht bei der Vertragsgestaltung vor allem beim Kleingedruckten hin.